Qualitätsvertrag auf der Zielgeraden und neue Branchenlösung zur Qualitätsentwicklung Psychiatrie eingeführt

Die Verhandlungen über den neuen Qualitätsvertag nach Art. 58a KVG und die Vorbereitungsarbeiten für die Implementierung und Schulung haben den Geschäftsbereich Qualität 2023 erneut stark beschäftigt. Das gilt auch für den Start der neuen H+ Branchenlösung «Review-Verfahren in der Psychiatrie». 

Im Jahr 2023 hat H+ die Verhandlungen zum Qualitätsvertrag nach Art. 58a KVG (QV 58a) mit den Versichererverbänden erneut aufgenommen, um die Forderungen des BAG vom November 2022 zu überprüfen. Die Verhandlungen waren erfolgreich und die Vertragspartner haben den überarbeiteten Qualitätsvertrag am 20. Dezember 2023 erneut beim Bundesrat zur Genehmigung eingereicht. Das BAG rechnet im Frühjahr 2024 mit dem bundesrätlichen Entscheid.

Gemeinsam haben die Vertragspartner die Inkraftsetzung des Qualitätsvertrags vorbereitet. Die ersten Qualitätsverbesserungsmassnahmen (QVM) sind seitens der Versichererverbände bereits vertraglich anerkannt, rund zwanzig dieser Massnahmen sind bereits in drei Landessprachen auf der Webseite von H+ verfügbar. 

Um die Spitäler und Kliniken bei der Umsetzung des Qualitätsvertrags zu unterstützen, hat die Fachkommission Qualität von H+ einen Leitfaden für Qualitätsmanagementsysteme (QMS) erarbeitet. Dieser Leitfaden ist ebenfalls in drei Landessprachen verfügbar.

Interprofessionelle Reviews in der Psychiatrie
Nach erfolgreichem Projektabschluss läuft das interprofessionelle Review-Verfahren in der Psychiatrie nun seit 2023 im Regelbetrieb. 16 Spitäler und Kliniken haben sich der neuen Branchenlösung von H+ angeschlossen, in vier von ihnen wurde 2023 bereits ein interprofessionelles Review-Verfahren durchgeführt. Die Bewertung des Verfahrens fiel durchweg sehr positiv aus.

Die Reviews ermöglichen den Kliniken sich zu vergleichen, Behandlungsprozesse interprofessionelle und interinstitutionell zu diskutieren und voneinander zu lernen. Dies ist ganz im Sinne des Verfahrens, das die Lernkultur und Patientensicherheit fördern soll und im Rahmen des neuen Qualitätsvertrags nach Art. 58 KVG anerkannt ist.

Nicht vollständige Weitergabe von Vergünstigungen gemäss Art. 56 Abs. 3bis KVG
Seit 2021 besteht eine Vereinbarung zur nicht vollständigen Weitergabe von Vergünstigungen gemäss Art. 56 Abs. 3bis KVG zwischen H+ und den Einkaufsgemeinschaften der Versicherer (tarifsuisse, CSS und HSK). Bis Ende 2023 sind bereits über 70 Kliniken und Spitäler der Vereinbarung beigetreten.

H+ hat die Datenerhebung und Evaluation in dieser Frage gemäss den neuen Kriterien des BAG angepasst. Der Aufwand für die Spitäler und Kliniken ist dabei sehr hoch. Ziel von H+ ist es, die Synergien zwischen dieser Vereinbarung und dem QV 58a zu nutzen und somit den Aufwand zu reduzieren. Die Diskussionen dazu laufen mit dem BAG und den Einkaufsgemeinschaften.

Operative Ziele Strategie NOSO 
Für den Vollzug der Strategie NOSO wurden die operativen Ziele festgelegt. Das Dokument enthält Leitlinien zur Erreichung der Globalziele der Strategie und referenziert auf die Anfang 2021 publizierten strukturellen Mindestanforderungen für die Akutspitäler. Diese operativen Ziele setzen nationale Richtwerte, an denen sich die Spitäler und Kliniken bei der Festlegung ihrer Reduktionsziele unter Berücksichtigung ihrer eigenen Situation und Besonderheiten orientieren können.

Kontakt

Pascal Besson
Leiter Geschäftsbereich Betriebswirtschaft und Qualität, Mitglied der Geschäftsleitung

Manuela Ocaña
Fachverantwortliche Qualität und Patientensicherheit

Isabelle Praplan
Fachverantwortliche Qualität und Patientensicherheit

Claudia Bigler
Fachverantwortliche H+ Qualitätsbericht, spitalinfo.ch und Lohndatenerhebung